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Für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen dem Auftraggeber und Show-Girls gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Kunden) sind nur dann wirksam, wenn sie von Show-Girls ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.

Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung, Auftragsstornierung:

§ 1.1. Die Angebote der Show-Girls sind stets freibleibend und unverbindlich.

§ 1.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien. Um Missverständnisse zu vermeiden ist eine Vereinbarung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.

§ 1.3. Diese Auftragsbestätigung enthält: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Künstler und Künstlerin gegebenenfalls mit Künstlernamen.

§ 1.4. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 30 Tage vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne das Kosten für den Auftraggeber entstehen.

§ 1.5. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Auftragsstornierung innerhalb 30 Tage vor der Veranstaltung: 20% der Rechnungssumme, die Stornierung innerhalb 10 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Rechnungssumme, die Stornierung eines Auftrages unter 7 Tagen eine Ausfallgage von 100 % zu berechnen ist und die Ausfallgage innerhalb von 5 Tagen nach Stornierung des Auftrages auf die Bankverbindung der Strip-Girls zu überweisen ist.

§ 1.6. Sollte ein Akteur kurzfristig durch Krankheit oder Fällen höherer Gewalt wie z.B. Unfall, Unwetter und politische Unruhen ausfallen, so wird ein Ersatzkünstler ohne Mehrkosten gestellt. Sollte der Auftraggeber dies ablehnen, wird die Buchung aufgehoben. Eine Erstattung seitens Show-Girls kann nicht erfolgen. Sollte der Künstler / die Künstlerin aus eigenem Verschulden nicht rechtzeitig oder gar nicht bei der Show eintreffen, ist allein der Künstler dafür verantwortlich und nicht die Agentur.

§ 1.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Angaben in der Buchung zu gewährleisten z.Bsp. Veranstaltungsdatum, Veranstaltungszeit, Veranstaltungsort (genaue Anschrift), Kontaktperson sowie Handynummer der Kontaktperson. Falls de Künstler den Kunden bzw. die Kontaktperson nicht auf seinem Handy erreichen kann, weil das Handy aus ist, oder keinen Empfang hat und beim Eintreffen keiner vor Ort ist um den Künstler zu empfangen (Wartezeit von ca. 20 min) gilt der Auftrag als storniert und der Auftraggeber verpflichtet sich den vollen Betrag an Show-Girls zu bezahlen.

Vom Auftraggeber / Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen:

§ 2.1. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Künstler/innen eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen, Spiegel und eine Sitzmöglichkeit sollten vorhanden sein.

§ 2.2. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Künstler/innen während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.

Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen:

§ 3.1. Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Künstler/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.

Bei privaten Kunden bzw. Auftraggebern ist Show-Girls lediglich als Vertragsvermittler tätig und kann dementsprechend keine Rechnung ausstellen. Der Künstler bzw. Akteur rechnet selbständig in seinem Namen mit dem Kunden - Auftraggeber ab. Show-Girls rechnet ausschließlich in Form einer angefallenen Provision / Honorar mit dem Auftragnehmer (Künstler, Akteur) ab.

Für das Entgelt bzw. Leistungen aus dem bestehenden Vermittlungsvertrag mit gewerblichen Kunden bzw. Auftraggebern stellt Show-Girls Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar) Diese sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig sofern keine anderweitigen Zahlungsbedingungen in dem Vermittlungsvertrag vereinbart wurden.

§ 3.2. Die Bezahlung hat vor Showbeginn in Bar vor Ort an die jeweiligen Künstler/in zu erfolgen.

§ 3.3. Sollte dies nicht geschehen, behält sich Strip-Girls das Recht der Mahnung und gegebenenfalls das Einschalten eines Inkassounternehmens vor.

Reklamationen, Haftung

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend Show-Girls zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Für Showdarstellung, Showablauf, Nichtgefallen der Show, Verkürzung der Showlänge, ist Show-Girls nicht verantwortlich.

Show-Girls ist als Vermittler zwischen Künstler und Kunden tätig. Künstler und Kunden sind Vertragsparteien. Show-Girls rechnet seine Vermittlungsprovision mit dem Künstler ab.

Der Künstler ist selbstständig und nicht bei der Show-Girls angestellt.

Der Küstler ist für seine Handeln selbst verantwortlich, Show-Girls übernimmt keine Haftung für den Künstler.

Show-Girls übernimmt keine Haftung für ein bestimmtes Geschehen eigener Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen u.a. haftet Show-Girls nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden.

Show-Girls haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Erbringung ihrer eigenen Leistungen. Für entstandene Schäden durch Künstler während der Darbietung haftet allein der Künstler und nicht Show-Girls.

Die durch Show-Girls verpflichteten Künstler arbeiten selbständig, es kommt kein Arbeitsverhältnis mit Show-Girls zu Stande. Jeder Künstler ist eigenverantwortlich für Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen etc. Jegliche Haftung seitens Show-Girls aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

Wichtig: Eine verbindliche Buchung kann nur von einer volljährigen Person vorgenommen werden! Mit Absendung des Buchungsformulares wird dieses rechtskräftig.

Jugendschutz

Wir weisen darauf hin, dass der Zutritt zur Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren gewährt werden darf. Für deren Durchführung und Durchsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich.

Etwaige Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen Show-Girls wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Show-Girls insoweit von sämtlichen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass Minderjährige die Veranstaltung von Show-Girls besuchen.

GEMA-Gebühren: GEMA-Gebühren für öffentliche Veranstaltungen sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters.

Fotos, Videos von der Veranstaltung

§ 4.1. Foto- und Videoaufzeichnungen müssen von Show-Girls genehmigt werden.

§ 4.2. Aufzeichnungen die, durch uns genehmigt, von unseren Künstler/innen während eines Auftritts gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.

§ 4.3. Aufzeichnungen jeglicher Art zu veröffentlich oder freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren vielmehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

Gerichtsstandort ist Innsbruck.